Bank- und Kapitalmarktrecht
Die effiziente Bearbeitung des Bank- und Kapitalmarktrechts bedarf tiefgreifender Spezialkenntnisse und reicher Erfahrungen.
Die Kanzlei Vogelskamp kooperiert in ganz Deutschland u.a. in den Städten Berlin – Hamburg – Stuttgart – München mit Fachanwälten, die ebenfalls wie Rechtsanwalt Vogelskamp über solche speziellen Kenntnisse im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts verfügen.
Über unser Netzwerk erhalten wir auch Insiderinformationen über Banken, Vertriebe oder Fondsgesellschaften, die wir im Rahmen der Vertretung von Anlegern nutzen.
Ziel der Vertretung ist die Waffengleichheit für Bankkunden und Kapitalanleger auf folgenden Rechtsgebieten herzustellen:
Bankkredit ( Verbraucher- und Baudarlehen, Dispo-Überziehungskredit, Kreditkartenvertrag, Swapgeschäft, Bürgschaft ,sowie aktuell Kredite der Autobanken zur Finanzierung des Ankaufes von Fahrzeugen aller Fabrikate) ,
Fonds in allen Variationen – geschlossene oder offene – und deren Finanzierung (z.B. Immobilien-, Lebensversicherungs-, Schiffs-, Flugzeug-, Öko,- und Aktienfonds)
Gesellschaftsbeteiligungen (stille, atypisch stille, des Bürgerlichen- und des Handelsrechts)
Immobilienerwerb und Finanzierung ( Haus und Eigentumswohnung , Spezialfall sog. „Schrottimmobilien“, Hypothekenkredit, Grundschuldabsicherung )
Börsen- und Wertpapierrecht (z.B. Aktien, Zertifikate, Anleihen, Bonds, Genussscheine, Termingeschäfte u.v.m.)
Wir helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Falschberatung, zur Vermeidung von Vermögensschäden.
Von Rechtsanwalt Vogelskamp erhalten sie qualifizierte und umfassende Beratung und Vertretung Ihrer Angelegenheiten. Er ist Mitbegründer des Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.. In diesem Verein sind seit bald 20 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte zusammengeschlossen. Dabei werden Rechtsprechungstendenzen aus ganz Deutschland gesammelt und analysiert. Es werden komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen kompetent und tiefgreifend im Kollegenkreis zum Vorteil der Mandanten bearbeitet.
Fortbildungsbescheinigung des deutschen AnwaltvereinsRechtsanwalt Vogelskamp nimmt regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Anlegerschutzrechtes und des Bank- und Kapitalmarktrechtes teil. Er ist Inhaber des Fortbildungszertifikates für Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Er vertritt die Kanzlei regelmäßig auf der Jahrestagung der ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht dieses Vereins.
Die Rechtsanwaltskanzlei Vogelskamp ist Kooperationspartner der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) auf dem Gebiet des Bankrechtes mit gegenwärtigem Schwerpunkt Immobilienfinanzierung/Baudarlehen/Vorfälligkeitsentschädigung.